Johann Sebastian von Rotenhan zu Rentweinsdorf, Erbkämmerer des Hochstifts Bamberg, belehnt Georg Neudecker, Bürgermeister von Bamberg, und Hans Kaspar Lorber, Ratsmitglied von Bamberg, als verordnete Pfleger der Aussätzigen [Frauen](armen sondersiechen) auf dem Sand [zu Teuerstadt] bei Bamberg, von wo aus man auf der rechten Hand nach Hallstadt geht, mit der Hälfte des Zehnten zu Reckendorf auf dem Gebirge bei dem Greifenstein, der von ihm zu Lehen geht und früher von den von Windeck zu Lehen ging. Die Pfleger und alle ihre Nachkommen in dieser Pflege sollen diesen Zehntanteil mit allen seinen Zugehörungen zu Dorfe und zu Felde mit allen derzeitigen und künftigen Nutzen von dem Lehenherrn und seinen Nachkommen als rechtes Lehen haben und empfangen, so oft es geschieht und wie es Lehenrecht und -gewohnheit entspricht. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Rechte und Gerechtigkeiten des Lehenherren bleiben davon unbeeinträchtigt.