Adelheid ('Alheyt'), Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthal bekunden, daß durch Vermittlung des Grafen Gerlach von Nassau, des Bruders der Äbtissin, die Streitigkeiten zwischen dem Kloster und der Gemeinde Wiesbaden um die Gemarkungsgrenzen des Klosters beigelegt worden sind; diese Grenzen werden festgelegt und im einzelnen beschrieben.
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18, U 21
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1301-1400
1326 April 7
Original, Pergament, deutsch. an Pressel beschädigtes Siegel des Konvents; die Siegel des Grafen Gerlach und seiner Gemahlin Agnes nicht mehr vorhanden; dabei zwei ältere Abschriften, Papier
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent, Graf Gerlach u. seine Gemahlin, Gräfin Agnes. 'Der gescriben und gegeben ist in der stat zu Wysebaden, so man zalte von gates geburte druzehundert iar in deme seußund zweynzigesten iare dar nach in dem sibeden tage des maindes Aprulles'
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:06 MESZ