Bekennende Kirche: Bruderschaft rheinischer Hilfsprediger
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5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes), 804 Fasc. 2
804 Fasc. 1
5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes)
Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) >> Sammlung D. Hermann Hesse
1938 - 1942
Enthält: Was bedeutet der Anspruch der Bekennenden Kirche auf Legalisation? Anmerkungen zur Weisung des Rheinischen Rates am 05.09.1938, Locher (?); Anträge auf Anerkennung der theologischen Prüfungen, o.D.; Zur theologischen Besinnung über die Frage des Vikarinnenamtes, N.N., o.D.; Unser Weg nach dem Zeugnis der Schrift, o.D.; Rundschreiben ? des Bruderrates der Bekenntnissynode im Rheinland (betr. v.a. Problem der Legalisierung), ? der Bruderschaft der Hilfsprediger und Vikare, 05.09.1938 - 19.12.1941; Korrespondenz u.a. Pastor Theodor Hesse an die Vikare Joh. Haverkamp (Waldböckelheim) und W. Hirsch (Asslar) betr. Anerkennung der theologischen Prüfungen der Bekennenden Kirche durch das EOK der Rheinprovinz, an Präses Humburg, Lic. Dr. Beckmann, Schlingensiepen, Obendieck, Pastor Lic. Niesel u.a. betr. Frage der Legalisierung im Rheinland, Präses Humburg an das EOK der Rheinprovinz betr. Erklärung zu den Anträgen auf Anerkennung der theologischen Prüfungen der Bekennenden Kirche, Helmut Gollwitzer (Berlin-Lichterfelde) an Pastor D. Georg Merz (Bethel) betr. Bedrohung des "wahren Charakters des geistlichen Amtes" durch die konsistoriale Tyrannei, diverse persönliche Korrespondenz mit Brüdern der Bruderschaft, 06.11.1938 - 15.08.1942; Bericht über die Entwicklung der Legalisierung im Rheinland, Evang. Bekenntnissynode im Rheinland, Essen, 16.03.1939; Beschluss der Bruderschaftstagung vom 20.06.1939; Beschluss der Evang. Bekenntnissynode im Rheinland über die "Zulassung rechter Prediger", gez. Lic. Dr. Beckmann, Düsseldorf, 28.12.1939; Protokoll über eine Besprechung betr. Legalisierung nicht amtlich geprüfter Kandidaten der Rheinprovinz, gez. Euler, Beckmann, Becker, Rössler, Düsseldorf, 11.06.1941; Erklärungen gegenüber der Legalisierungsfrage, N.N., August 1941 (?); Ergebnis der Besprechung betr. Legalisierung, die am 10.02.1948 zwischen D. Hesse einerseits und den Pastoren Fuhr, Muthmann, Koch, Heimes, Hirschberg, Vikarin Freiling und Vikar Hesse andererseits stattfand; Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz an die Superintendenten betr. Legalisierung der illegalen Kandidaten der Bekennenden Kirche, Düsseldorf, 23.02.1942; Bericht über ein Legalisierungsgespräch zwischen dem Evang. Konsistorium der Rheinprovinz (vertreten durch Oberkirchenrat Euler, Kirchenrat Rössler, Kirchenrat Becker) und Pastor Eissen am 21. Mai 1942 in Düsseldorf; Zur Legalisierungsfrage, Anmerkungen von Hütter (?) Juli1942
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:35 MEZ
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