Mainz, 1574.02.19. (Richter Martin Weidmann). Katharina, Ww. Heinrichs von Mülheim, macht, etwas schwachen Leibs, ihr Testament: Sie vermacht ihrem nicht über 2 1/2 Jahre alten Söhnlein Konrad 30 fl., ihrem etwas besser erzogenen Sohn Hans 20 fl., ihrer Tochter Agnes 20 fl. und ein Bett, alles übrige ihren zwei Töchtern Christina, Konrad Rambsteins Frau, und Else, Frau des Heckers Johann Weigel; diese beiden sollen die auf 28 fl. sich belaufenden Schulden bezahlen und die beiden jüngsten Geschwister nähren und kleiden, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, auch ihnen ihr Vermächtnis anlegen, daß sie die Hauptsumme Zeit ihrer Veränderung haben. Die beiden Eheleute haben dies versprochen. Z.: Heinrich Creftel, Gulfrich von Gelnhausen, Valentin Kluppel, Hans Müller, Peter Mülheim, Adam Fisch und Paulus Hirz.
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Mainz, 1574.02.19. (Richter Martin Weidmann). Katharina, Ww. Heinrichs von Mülheim, macht, etwas schwachen Leibs, ihr Testament: Sie vermacht ihrem nicht über 2 1/2 Jahre alten Söhnlein Konrad 30 fl., ihrem etwas besser erzogenen Sohn Hans 20 fl., ihrer Tochter Agnes 20 fl. und ein Bett, alles übrige ihren zwei Töchtern Christina, Konrad Rambsteins Frau, und Else, Frau des Heckers Johann Weigel; diese beiden sollen die auf 28 fl. sich belaufenden Schulden bezahlen und die beiden jüngsten Geschwister nähren und kleiden, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, auch ihnen ihr Vermächtnis anlegen, daß sie die Hauptsumme Zeit ihrer Veränderung haben. Die beiden Eheleute haben dies versprochen. Z.: Heinrich Creftel, Gulfrich von Gelnhausen, Valentin Kluppel, Hans Müller, Peter Mülheim, Adam Fisch und Paulus Hirz.
U / 1574 Februar 19 (in 5 / 5)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
19.02.1574
Stadtgericht Mainz
In 5 / 05, fol. 77 r.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ