Es liegen lediglich die Acta priora vor. Die Witwe von Büren hatte erklärt, ihr Mann und sie hätten das Schmitzgut (Schmitzhof, Schmidtshof) auf dem Hagen im Gericht und Amt Oedt seit über 20 Jahren im Besitz, und eine Citatio ex lege diffamari gegen alle diejenigen erwirkt, die nunmehr (schuldrechtliche) Ansprüche auf dieses Gut geltend machten. Erste und dritte Instanz hatte aber deren Ansprüche bestätigt. Die Appellanten wandten sich an das RKG, da das Urteil der 3. Instanz nach dem Tode aller ihrer Brüder gegen sie als deren Erben ergangen sei, ohne daß sie geladen oder gehört worden seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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