Kreisverwaltungsgericht Detmold (Bestand)
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L 91 A
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.7. Justiz >> 1.1.2.7.3. Verwaltungsgerichtsbarkeit
1835, (1847) 1879-1941
Organisation und Verwaltung 1898-1939 (11); Prozessakten 1835 (1847) 1879-1941 (512).
Bestandsgeschichte: 1898 Einrichtung der Kreisverwaltungsgerichte Detmold und Lemgo als erste Instanz in verwaltungsrechtlichen Streitsachen; Detmold zuständig für das Gebiet des späteren Kreises Detmold. Ab 1939 Beschwerde beim Landrat an Stelle des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. 1947 Übergang der lippischen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das Verwaltungsgericht Minden.
Form und Inhalt: Einleitung
Geschichte des Kreisverwaltungsgerichtes Detmold
Durch Gesetz vom 9. Februar 1898 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Lippe Nr. 4 aus 1898) wurden die beiden Kreisverwaltungsgerichte in Detmold und Lemgo als 1. Instanz in verwaltungsrechtlichen Streitsachen und das Oberverwaltungsgericht Detmold als Berufungsinstanz zum 1. Oktober jenes Jahreseingerichtet (zur sachlichen Zuständigkeit vgl. ebda. Nr. 5, sowie Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 7 aus 1932).
Das Kreisverwaltungsgericht Detmold war zuständig für die Städte Detmold, Lage, Horn, Blomberg und Schwalenberg sowie für die Ämter Detmold, Lage, Horn Blomberg, Schieder, Schwalenberg und Lipperode-Cappel.
Es bestand aus vier ehrenamtlichen Beisitzern und einem hauptamtlichen Beamten als Vorsitzendem.
Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht zu Detmold waren:
1898-1919 Geh. Regierungsrat Böhmer
1919-1926 Geh. Regierungsrat Petri
1926-1933 Regierungsrat Dr. Bartelsmeier
1933 Regierungsrat Dr. Nehlep
1934 Regierungsassessor Dr. Mengedoht
1934 Regierungsassessor Klingenberg
1935 Oberregierungsrat Kirchhof
1935-1939 Regierungsrat Dr. Berghahn.
Auf Grund Ziffer IV Abs. 2 des Führererlasses über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28.8.1939 (RGBl. I, S. 1535) trat der Beschwerdeweg bei der vorgesetzten (Aufsichts)behörde an Stelle des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; d.h. für den Bereich des Kreisverwaltungsgericht Detmold der Landrat zu Detmold.
Durch Verordnung vom 6. Februar 1947 (Lipp. Gesetz-Sammlung Nr. 1 aus 1947) wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Lippe aufgehoben. Die Zuständigkeit für sämtliche Verwaltungsstreitsachen ging auf das Verwaltungsgericht in Minden über, das seit dem 5. März jenes Jahres auch für den lippischen Landesteil Ostwestfalen-Lippes zuständige erste Instanz in Verwaltungsstreitsachen ist.
Bestandsgeschichte
Der Bestand kam nach dem Kriege - vermutlich im Zuge der umfangreichen Aktenabgaben seitens der Bezirksregierung im Frühjahr des Jahres 1957 - in das Staatsarchiv Detmold und umfasst 523 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1898-1941. Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Jahre vor dem 1. Weltkrieg und die Weimarer Zeit. Die ersten ca. 350 Akten wurden von stud. phil. Julian Kanning, die restlichen VZE vom Unterzeichner verzeichnet.
Es ist nach Bestellnummer zu zitieren: L 91 A Nr.
Detmold, im März 2005
(W. Bender)
Bestandsgeschichte: 1898 Einrichtung der Kreisverwaltungsgerichte Detmold und Lemgo als erste Instanz in verwaltungsrechtlichen Streitsachen; Detmold zuständig für das Gebiet des späteren Kreises Detmold. Ab 1939 Beschwerde beim Landrat an Stelle des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. 1947 Übergang der lippischen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das Verwaltungsgericht Minden.
Form und Inhalt: Einleitung
Geschichte des Kreisverwaltungsgerichtes Detmold
Durch Gesetz vom 9. Februar 1898 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Lippe Nr. 4 aus 1898) wurden die beiden Kreisverwaltungsgerichte in Detmold und Lemgo als 1. Instanz in verwaltungsrechtlichen Streitsachen und das Oberverwaltungsgericht Detmold als Berufungsinstanz zum 1. Oktober jenes Jahreseingerichtet (zur sachlichen Zuständigkeit vgl. ebda. Nr. 5, sowie Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 7 aus 1932).
Das Kreisverwaltungsgericht Detmold war zuständig für die Städte Detmold, Lage, Horn, Blomberg und Schwalenberg sowie für die Ämter Detmold, Lage, Horn Blomberg, Schieder, Schwalenberg und Lipperode-Cappel.
Es bestand aus vier ehrenamtlichen Beisitzern und einem hauptamtlichen Beamten als Vorsitzendem.
Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht zu Detmold waren:
1898-1919 Geh. Regierungsrat Böhmer
1919-1926 Geh. Regierungsrat Petri
1926-1933 Regierungsrat Dr. Bartelsmeier
1933 Regierungsrat Dr. Nehlep
1934 Regierungsassessor Dr. Mengedoht
1934 Regierungsassessor Klingenberg
1935 Oberregierungsrat Kirchhof
1935-1939 Regierungsrat Dr. Berghahn.
Auf Grund Ziffer IV Abs. 2 des Führererlasses über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28.8.1939 (RGBl. I, S. 1535) trat der Beschwerdeweg bei der vorgesetzten (Aufsichts)behörde an Stelle des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; d.h. für den Bereich des Kreisverwaltungsgericht Detmold der Landrat zu Detmold.
Durch Verordnung vom 6. Februar 1947 (Lipp. Gesetz-Sammlung Nr. 1 aus 1947) wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Lippe aufgehoben. Die Zuständigkeit für sämtliche Verwaltungsstreitsachen ging auf das Verwaltungsgericht in Minden über, das seit dem 5. März jenes Jahres auch für den lippischen Landesteil Ostwestfalen-Lippes zuständige erste Instanz in Verwaltungsstreitsachen ist.
Bestandsgeschichte
Der Bestand kam nach dem Kriege - vermutlich im Zuge der umfangreichen Aktenabgaben seitens der Bezirksregierung im Frühjahr des Jahres 1957 - in das Staatsarchiv Detmold und umfasst 523 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1898-1941. Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Jahre vor dem 1. Weltkrieg und die Weimarer Zeit. Die ersten ca. 350 Akten wurden von stud. phil. Julian Kanning, die restlichen VZE vom Unterzeichner verzeichnet.
Es ist nach Bestellnummer zu zitieren: L 91 A Nr.
Detmold, im März 2005
(W. Bender)
28 Kartons = 523 Archivbände 1835, (1847) 1879-1941. - Findbuch: L 91 A.
Bestand
German
Drake, Heinrich, Die lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, Detmold 1932, S. 224f.; Doerfert, Carsten, Ein Kleinstaat wird Rechtsstaat. Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Lippe, in Lippische Mitteilungen, 68 (1999), S. 181-198.
Quellen und Literatur:
Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932.
Carsten Doerfert, Ein Kleinstaat wird Rechtsstaat. Die Einführung der Verwaltungsgerichts-barkeit in Lippe, in LM 68 (1999), S. 181-198.
L 91 A Nr. 4
Quellen und Literatur:
Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932.
Carsten Doerfert, Ein Kleinstaat wird Rechtsstaat. Die Einführung der Verwaltungsgerichts-barkeit in Lippe, in LM 68 (1999), S. 181-198.
L 91 A Nr. 4
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
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- 1.1.2.7. Justiz (Tektonik)
- 1.1.2.7.3. Verwaltungsgerichtsbarkeit (Tektonik)
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