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Belehnung der Ursula Deisenrod mit der Mühle in Widdershausen
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 4 Wi >> 4.6 Widdershausen (Gem. Heringen, Lkr. Hersfeld-Rotenburg)
1568 Dezember 06
Ausfertigung, Pergament, Siegel (beschädigt).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen bekundet, dass sein verstorbener Vater den Henne Brandau und dessen Ehefrau Ursula mit der Mühle mit zwei Gängen, einem Aufgang und ihren Archen, gelegen in Widdershausen auf der Werra, belehnt hatte. Nach dem Tod des Henne Brandau belehnt Landgraf Wilhelm nun die Witwe des Henne Brandau, Ursula, mittlerweile Ehefrau des Lenze Deisenrod, mit der genannten Mühle gegen einen jährlichen Zins von eineinhalb Gulden, einer Gans, einem Huhn, zwei Michaelshähnen, einem Schock Eier, der in das Schloss Friedewald zu liefern ist. Die Belehnten sollen die Mühle in Bau und Besserung halten.