Franz Ludwig [von Erthal], Bischof zu Bamberg und Würzburg und Herzog zu Franken (volle Titulatur), belehnt Johann Franz Schenk Freiherrn von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Obermarschall, Oberamtmann zu Höchstadt und Wachenroth und Ritterhauptmann der freien Reichsritterschaft in Franken Ortsgebürg, für sich selbst und wegen der Mitlehenschaft als Bevollmächtigten seiner Agnaten Johann Franz Schenk und Anton Damian Schenk Freiherren von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie mit dem Rittermannlehen Burggrub. Hierzu gehören das Schloss, der Graben, die Wiesen, die Gärten, die Äcker, die Gewässer, der Zehnte, die Gehölze und die Jagd nach dem Inhalt der darüber ausgestellten Urkunde vom 30. März 1694 gehören sowie die in der von dem Bambergischen Lehenhof empfangenen Lehenspezifikation enthaltenen Untertanen, Lehenleute, Rechte und Gerechtigkeiten. Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg hatte diese Lehen und Stücke nach dem Tod seines Vaters Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und in Mitlehenschaft für seine Lehensvettern Joseph Schenk, Johann Franz Schenk und Anton Damian Schenk Freiherren von Stauffenberg zuletzt am 30. Juni 1763 von dem verstorbenen Adam Friedrich [Graf von Seinsheim] als Fürstbischof von Bamberg empfangen. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und ihrer Nachkommen bleiben von der Belehnung unbeeinträchtigt.