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Der Richter der Straßburger Kurie beurkundet, dass vor ihm Lücelman von Ratsamhausen, in Anwesenheit des Straßburger Bürgers Bernhard Wurmser, erklärt hat, dass er Bürge des +Antonius von Hadstatt zu Herlißheim bei der Tochter des verstorbenen Heinrich Wegeman, Bürgers zu Sletstatt, Eilseline, über 100 fl. rh. Kapital und 6 fl. jährlichen Zinses geworden war, welche Urkunde vom Verkäufer, ihm selbst und der Stadt Oberbergheim besiegelt worden war. Darin hatte der Verkäufer versichert, dass die verpfändeten Güter weder Lehen noch verpfändet seien, was sich aber nach seinem Ableben als unwahr herausgestellt hat. Da ihn Wurmser, welcher derzeit die 6 fl. bezieht, um Neuversicherung angegangen hat, verschreibt er diesem eine jährliche Gült von 5 £ Straßburger Pfennige, welche er aus liegenden Gütern im Bann von Meistersheim und Kolmar, Basler Diözese, bezieht und die er um 70 £ Pfg von Heinrich Zorn genannt Lappe, Edelknecht aus Straßburg, erworben hatte und verspricht, die 6 fl. jährlich auf Martini nach Straßburg zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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