Vertrag vom 2.1.1836 (Berlin) zum Beitritt der Freien Stadt Frankfurt zum Deutschen Zollverein (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogtum Hessen, Thüringischer Zoll- und Handelsverein). Separatartikel zum Vertrag. Beilage A: Zollgesetz. Beilage B: Zollordnung. Beilage C: Gesetz wegen Untersuchung und Bestrafung der Zollvergehen. Beilage D: Vereins-Zolltarif. "Gesetz über die Versteuerung der im Gebiete der freien Stadt Frankfurt vorfindlichen Bestände von aus ländischen Waaren". Berliner Schlussprotokoll vom 2.1.1836.
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Vertrag vom 2.1.1836 (Berlin) zum Beitritt der Freien Stadt Frankfurt zum Deutschen Zollverein (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogtum Hessen, Thüringischer Zoll- und Handelsverein). Separatartikel zum Vertrag. Beilage A: Zollgesetz. Beilage B: Zollordnung. Beilage C: Gesetz wegen Untersuchung und Bestrafung der Zollvergehen. Beilage D: Vereins-Zolltarif. "Gesetz über die Versteuerung der im Gebiete der freien Stadt Frankfurt vorfindlichen Bestände von aus ländischen Waaren". Berliner Schlussprotokoll vom 2.1.1836.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 247
Privileg Q Nr. 30
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Neue Mitglieder >> Frankfurt
02.01.1836
Archivale
deutsch
Beglaubigung: Vertrag und Separatartikel: Lacksiegel und Unterschriften der Bevollmächtigten: Preußen: Albrecht Graf von Alvensleben (Kammerherr und Geheimrat) und Albrecht Friedrich Eichhorn (Geheimer Legationsrat); Bayern: Friedrich Christian Johann Graf von Luxburg (Kämmerer, Staatsrat); Württemberg: Franz von Paula Friedrich Freiherr von Linden (Kammerherr, Legationsrat) und Philipp Gustav Hauber (Finanzrat); Kurhessen: Carl Friedrich von Wilkens-Hohenau (wirkl. geh. Legationsrat) und Heinrich Theodor Ludwig Schedes (Oberberg- und Salzwerksdirektor); Großhzgt. Hessen: Friedrich Ferdinand Wilhelm Freiherr Schaeffer von Bernstein (Kammerherr) und Heinrich Ludwig Biersack (Oberfinanzrat); Frankfurt: Georg Friedrich von Guaita (Schöffe und Senator) und Conrad Adolph Bansa (Senator).
Schlussprotokoll: Unterschriften der genannten Personen.
Schlussprotokoll: Unterschriften der genannten Personen.
Alvensleben, Albrecht von
Eichhorn, Albrecht Friedrich
Luxburg, Friedrich Christian Johann von
Linden, Franz von Paula Friedrich von
Hauber, Philipp Gustav
Wilkens-Hohenau, Carl Friedrich
Schwedes, Heinrich Theodor Ludwig
Schaeffer von Bernstein, Friedrich Ferdinand Wilhelm
Biersack, Heinrich Ludwig
Guaita, Georg Friedrich: Schöffe
Bansa, Konrad Adolf: Senator
Deutscher Zollverein
Thüringischer Zoll- und Handelsverein
Berlin
Preußen
Bayern/Königreich
Sachsen/Königreich
Württemberg/Königreich
Baden/ Großherzogtum
Hessen/ Großherzogtum
Hessen/ Kurfürstentum
Zoll
Handel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ