Frauenberg.: Frauenberg: Wegen des Dorfs ist zwischen Herzog Wilhelm zu Jülich und Franz von Hompesch, Herrn zu Bolheim, wegen der Obrigkeit, auch Schutz und Schirms jetztgemeldten Dorfs und dazugehöriger Flecken, nämlich Overwichterich und Irsheim, welche gedachten von Hompesch von Höchstgnaden Seiner Fürstlichen Gnaden Hochlöblichen Vorfahren kommittiert und befohlen gewesen, folgends aber demselben aufgesagt und hingegen denen Beamten zu Euskirchen aufgetragen worden, Streit und beim Kaiserlichen Kammergericht Prozessierung entstanden, diese Uneinigkeit ist aber inhalts Original-Vergleichs vom 11. Dezember 1576 dahin vermittelt und gehoben worden, dass gemeldter von Hompesch das Dorf Frauenberg samt dessen Zubehörungen, Flecken Overwichterich und Irsheim, desgleichen die Hoch- und Herrlichkeit beider Dörfer Losheim und Rovenich zu altem Mannlehn empfangen, und derselbe damit für sich und seine Mannserben und Agnaten belehnt werden sollen, mit der Bescheidenheit jedoch, dass, wann solche Mannserben und Agnaten alle mit Tod abgingen, solches Mannlehn dem Lehnherren heimgefallen sein solle; dahingegen aber des Lehnmanns Erbgenahmen die Pfennige, welche des von Hompesch Voreltern Ihrer Fürstlichen Gnaden Vorfahren wegen angeregter Dörfer Losheim und Rovenich verreicht, wieder erlegen, auch benannten Erbgenahmen die außer der Hoch-, Herrlich-, Ober- und Schirmsgerechtigkeit anerworben erblich verbleiben solle. Zwei Originale (je ein Siegel) und eine Abschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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