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Veit Müller, B. zu Weilheim, wegen Verschwendung zu Weilheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verändern, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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