Rugamtsprotokollextrakt vom 4. und 16. Juni 1772 mit dem Beschluss dem Goldschläger Ernst Wilhelm Löchner, der die Witwe des Goldschlägermeisters Jakob Meinecke zu heiraten gesonnen ist, die Erlaubnis zu erteilen, bis zu Volljährigkeit der Meneckischen Söhne neben seiner eigenen auch die Meneckische Werkstatt, unter dem Namen Jacob Menecke seel. Erben, zu fürhren.

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Stadtarchiv Nürnberg
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