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Eine kaiserliche Kommission aus den kaiserlichen Räten Franz Konrad von Siggingen zu Landstall und Königsberg und Georg Ilsung zu Tratzberg, Landvogt in Ober- und Niederschwaben und Vogt zu Neuburg am Rhein, schlichtet die Streitigkeiten zwischen Friedrich [V.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] und Ludwig [XVI.] Graf von Oettingen [in Oettingen] auf der einen und Barbara Schenk von Stauffenberg, geborene von Westernach, Witwe des verstorbenen Veit von Scheppach und jetzige Ehefrau von Hans Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen, auf der anderen Seite wegen der Rückgabe eigener Güter in Amerdingen, die beim Heimfall des Schlosses nach dem Tod ihres Ehemannes zusammen mit einigen zugehörigen Lehenstücken eingezogen wurden und deren Rückgabe die Grafen von Oettingen ohne vorhergehende Erstattung einiger verloren gegangener Lehenstücke verweigern. Nach beiderseitiger Anhörung wird von der kaiserlichen Kommission folgender Vergleich abgeschlossen: (1) Verleihung des Schlosses Amerdingen mit allen seinen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Lehenstücken und Gütern an die Brüder Albrecht Schenk, Werner Schenk, Hans Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenken von Stauffenberg, alle zu Wilflingen, und alle ihre Erben als rechtes Mannlehen. (2) Erfüllung der Lehenpflicht gegenüber den Grafen von Oettingen durch Hans Schenk von Stauffenberg als Besitzer und Lehenträger seiner Brüder. (3) Wiedererstattung der verloren gegangenen Lehenstücke durch Hans Schenk von Stauffenberg durch eigene Güter im Dorf Amerdingen, die zu Lehen gemacht und im neuen Lehenbrief genannt werden sollen. (4) Bezahlung von 12500 fl rh durch Hans Schenk von Stauffenberg und seine Brüder als Kaufgeld an die Grafen von Oettingen, von denen 10000 fl bei der Einsetzung in die Herrschaft Amerdingen an Christi Himmelfahrt zu bezahlen sind und über die übrigen 2500 fl ein Schuldbrief ausgestellt wird, der ein halbes Jahr nach der Einsetzung abgelöst werden soll. (5) Gegenseitiger Vergleich der Ansprüche wegen der Nutzung der Lehengüter nach dem Tod von Veit von Scheppach durch Barbara Schenk von Stauffenberg und wegen der von den Grafen von Oettingen beim Heimfall des Lehens eingezogenen eigenen Güter. (6) Klärung der Missverständnisse über die Obrigkeit in der Herrschaft Amerdingen, die Hochgerichtsbarkeit wird von den Grafen von Oettingen ausgeübt, die Niedergerichtsbarkeit von den Schenken von Stauffenberg. (7) Beschränkung des Jagdrechtes der Schenken von Stauffenberg auf Füchse, Hasen und kleines Weidwerk, die Jagd auf Rehe und Wildschweine darf auf Revers erfolgen. (8) Zuteilung des umstrittenen Ackers am Ochsenhau an die Grafen von Oettingen, die Schenken von Stauffenberg können aber ihre Schweine auf diesen Acker treiben. (9) Wiederzulassung der Kinder des verstorbenen Hans Flechsner durch Hans Schenk von Stauffenberg auf ihren Hof. (10) Verschonung der Kinder des verstorbenen Adam Schretzhaimer wegen ihrer noch ausstehenden Schulden durch Hans Schenk von Stauffenberg vor unbilligen Beschwerden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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