Kaiser Ludwig erteilt der Stadt Heilbronn (Hailprunnen) das Privileg vom nächsten Tag nach dem 24. Juni (St. Johanns Tag ze Sunnengihten) drei Wochen lang einen Jahrmarkt zu halten, für die Rechte etc. des Markts der Reichsstadt Frankfurt (Franchenfurt) gelten sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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