Der Spitalmeister des Katharinenspitals Esslingen, der Schultheiß und das Gericht der von Zell und Altbach haben sich vorbehaltlich der Zustimmung durch den Esslinger Rat und den Adelberger Klosterverwalter (der am 6. September 1687 die herzogliche Ratifikationserlaubnis erhalten hat) in Anbetracht des Umstands, dass mehrere Weingärten des Spitals in Zell und Altbach seit 1634 brach liegen, auf folgende Vereinbarung verständigt: die genannten Weingärten sollen im nächsten Jahr (1678!) wieder bebaut werden und dem Spital anstelle der bisherigen Abgaben vier Imi Weins je Morgen Land gereicht werden, sobald die Weingärten einen Ertrag abwerfen. Sollte dieser in einem Jahr dafür nicht hinreichen, kann im folgenden Jahr ein Ausgleich erfolgen. Damit sollen alle Weinabgaben abgegolten sein. Allerdings sind von den Inhabern der Weingärten in Zukunft alle Steuern und Abgaben allein und ohne einen Beitrag des Spitals zu entrichten. Sollte von diesen Weingärten wieder ein Anteil brach liegen, ist das Spital berechtigt, dort in der Folge nach seinem Belieben entweder die alte Regelung wieder in Kraft zu setzen oder die neue beizubehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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