1.) Die Kemenate zu Ostuffeln [heute Burguffeln, Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel] mit allem Zubehör; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Oberhald...
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Urk. 14, 423
A I u, Erbprinz Friedrich von Hessen sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Erbprintz Friederich zu Hessen Cassel, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1752 November 30
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Kemenate zu Ostuffeln [heute Burguffeln, Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel] mit allem Zubehör; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Oberhaldessen [Dorf/Hof/Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel]; 3.) drei Hufen Land zu Oberhaldessen; 4.) drei Hufen Land zu Uffeln [heute Burguffeln, Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel]; 5.) ein Burglehen zu Immenhausen [Stadt, Lkr. Kassel], nämlich eine Behausung und Hofstätte mit ihrem Zubehör, gelegen bei der Behausung des Hans von Stockhausen, die ehemals [NN von] Ratzenberg innehatte; die zuvor genannten Lehen haben zuvor die von Uffeln zu Lehen getragen und mit Zustimmung des Lehnsherrn an den 1752 Belehnten abgetreten; die Lehen werden zu Burg- und Mannlehen vergeben; 6.) zu Mannlehen werden die Güter verliehen, die zuvor ebenfalls die von Uffeln zu Lehen getragen haben, nämlich: 6a.) drei Hufen Land zu Haldessen [wohl Oberhaldessen, Dorf/Hof/Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel] und eine halbe Hufe zu Haldessen; 6b.) ein Viertel der Wüstung zu Reinersen [Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Immenhausen, Lkr. Kassel]; 6c.) die große Wiese zu Uffeln, gelegen über den Erlen; 6d.) eine Wiese zu Uffeln, die hart bei einem Acker unterhalb den Erlen liegt; 6e.) die Wiese gegen der Burgmühle [zu Uffeln], genannt die Marsch; 6f.) eine halbe Hufe Land, gelegen an dem Brüngelsberg; 6g.) drei Höfe, gelegen vor der Stadt Immenhausen, genannt die Bamüffenhöfe; 6h.) eine Hufe Land, ebenfalls gelegen zu Uffeln; 7.) die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu Ostuffeln, das man auch Burguffeln nennt; 8.) zwei Teile am Niedergericht zu Burguffeln, von Fällen, die sich im Dorf selbst und innerhalb der Umzäunung zutragen; 9.) das Recht der Pfändung von Schuldnern, die im Dorf Burguffeln wohnen; 10.) die Beilegung von Streitigkeiten, sofern es bürgerliche Sachen sind, die sich im Dorf Burguffeln zutragen und nicht vor das landgräfliche Gericht und das Gauding gehören, jedoch unbeschadet der drei Teile von den Bußen, die dem Landgrafen von Hessen zustehen; 11.) die Einziehung der Kruggefälle zu Burguffeln, jedoch unbeschadet der an den Landgrafen zu zahlenden Schatzung und Tranksteuer; 12.) die Stellung eines Heerwagens durch Einkünfte der schachtischen Meier zu Burguffeln und des dortigen Kirchenguts; 13.) die Fischerei in der Esse [Zufluss der Diemel] ab dem Hubenacker, wo ein Grenzstein gesetzt ist, das Wasser hinauf.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich, Landgraf und Erbprinz von Hessen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich, Landgraf und Erbprinz von Hessen
Belehnte/r: Friedrich, Landgraf und Erbprinz von Hessen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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