Heinrich Sybode und seine Ehefrau Mechthild, Bürger zu Amöneburg, vermachen dem Kloster Haina testamentarisch ihren gesamten Hausrat (suppelectili...
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Urk. 26, 818
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1325-1349
1344 Juli 25
Ausf., lat., Perg., wegen Moders aufgezogen. - Anh. (neu befestigt) RundSg. der Stadt Amöneburg (
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1344, in die Iacobi apostoli.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Sybode und seine Ehefrau Mechthild, Bürger zu Amöneburg, vermachen dem Kloster Haina testamentarisch ihren gesamten Hausrat (suppelectilia et utensilia) und entsagen, falls sie bis zu ihrem Tode in dem Hof des Klosters in Amöneburg verbleiben, dem üblichen Recht der Vergabe auf dem Sterbebett (donacione [. . .] que in lecto egritudinis solet et posset fieri). Für den Fall, daß sie den ihnen zu lebenslänglicher Wohnung zugewiesenen Klosterhof vor ihrem Tode aus eigenem Antrieb verlassen, beanspruchen sie für Arbeit und Aufwendungen vom Kloster keine Entschädigung. Auch ihre Erben, die dem Kloster das Vermächtnis ungehindert zukommen lassen sollen, können nach ihrem Tod wegen Bauten, Arbeiten und Aufwendungen auf dem Hof keinerlei Ansprüche gegen das Kloster erheben.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard Kol, Dietrich unter der Linden (sub Tilia), Friedrich Dyhtere, Schöffen [zu Amöneburg].
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bürgermeister Johann Osperti mit dem Amöneburger Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 530, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Sybode und seine Ehefrau Mechthild, Bürger zu Amöneburg, vermachen dem Kloster Haina testamentarisch ihren gesamten Hausrat (suppelectilia et utensilia) und entsagen, falls sie bis zu ihrem Tode in dem Hof des Klosters in Amöneburg verbleiben, dem üblichen Recht der Vergabe auf dem Sterbebett (donacione [. . .] que in lecto egritudinis solet et posset fieri). Für den Fall, daß sie den ihnen zu lebenslänglicher Wohnung zugewiesenen Klosterhof vor ihrem Tode aus eigenem Antrieb verlassen, beanspruchen sie für Arbeit und Aufwendungen vom Kloster keine Entschädigung. Auch ihre Erben, die dem Kloster das Vermächtnis ungehindert zukommen lassen sollen, können nach ihrem Tod wegen Bauten, Arbeiten und Aufwendungen auf dem Hof keinerlei Ansprüche gegen das Kloster erheben.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard Kol, Dietrich unter der Linden (sub Tilia), Friedrich Dyhtere, Schöffen [zu Amöneburg].
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bürgermeister Johann Osperti mit dem Amöneburger Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 530, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ