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Gräfin Anna v. Solms-Münzenberg, geb. Herzogin von Mecklenburg, bekundet, dass sie an diesem Tag vor einem Notar und sieben Zeugen eigenhändig ein...
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1522 November 12
Ausf., Perg., anh. Sg. gut erh., eigenhändig
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Mittwoch nach Martinstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gräfin Anna v. Solms-Münzenberg, geb. Herzogin von Mecklenburg, bekundet, dass sie an diesem Tag vor einem Notar und sieben Zeugen eigenhändig ein Testament errichtet habe. Sie legt fest, dass nach dem Tode ihres Ehemannes (Otto) und ihrer Tochter Maria ihr Sohn Friedrich Magnus aus zweiter Ehe und das noch zu erwartende Kind (Anna) ihre Erben sein sollen, zu deren Gunsten sie auch das Herzog Albrecht VI. von Mecklenburg vermachte Silbergeschirr entzieht. Landgraf Philipp und Herzogin Elisabeth von Mecklenburg sollen die Hälfte der nicht besonders vermachten Kleinodien, Ketten und des Silberzeugs teilen, die andere Hälfte fällt an ihre Kinder. Sie selbst soll im Oberservantenkloster St. Franziskus in Marburg beigesetzt werden. Das Stift St. Cyriax zu Eschwege erhält einen goldenen Ring, ein goldenes Paternoster und ein Kreuz, das sie getragen habe. 500 Gulden sollen in den Wittumsämtern Botenburg, Felsberg, Wildeck und Rengershausen verteilt werden, 20 Gulden vermacht sie dem Hergottsrock zu Trier, 15 fl.Gottsbüren. Die Streitigkeiten Landgraf Philipps mit Ludwig v. Boyneburgk und um Storndorf sollen geregelt werden