Der Hamborner Abt Johann Stael bekundet, dass Lambert Krampe anstelle des verstorbenen Arnd Pise das Rückkaufsrecht für eine Jahresrente von drei Gulden besitzt, die der Abt aus jenem Gut zu Beeck bezieht, das Lambert op dem Kampe [= Kamann] derzeit bewirtschaftet. Nachdem Lambert Krampe schon 10 der 50 Gulden zurückgezahlt hat, ermäßigen sich nun die jährlichen Darlehnszinsen von 3 auf 2 1/2 Gulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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