Landgerichte ä.O. Briefprotokolle (Bestand)
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Landgerichte ä.O. Briefprotokolle Landgerichte ä.O. Briefprotokolle (Rep. 228/0)
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden >> Selekte >> Briefprotokolle
1803-1862
Vorwort: Bis zur Einrichtung der Notariate 1862 wurden die Verträge ("Verbriefungen") der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Verkaufsurkunden, Erbverträge, Testamente, Übergabsbriefe, Schuldverschreibungen) von den 1803 neu entstandenen Gerichten der unteren Ebene, den sog. Landgerichten älterer Ordnung, durchgeführt und abschriftlich in die dort geführten Briefprotokolle eingetragen. Daneben gab es bis 1848 noch adelige Patrimonialgerichte als verbriefende Stellen mit eigenen Briefprotokollen. Die in den Protokollen vorhandenen Verträge wurden dort rein chronologisch nach Anfall eingetragen. Pro Jahr entstand bei den Landgerichten in der Regel ein Band. Ein Register fehlt meistens. Daher ist die Suche nach einem bestimmten Vertrag ohne genauere Kenntnis des Datums zeitaufwendig.
Für diesen Selekt sind die Überlieferungen folgender Landgerichte (ä.O.) maßgeblich: Abensberg (eingerichtet 1803), Bogen (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Mitterfels), Deggendorf (eingerichtet 1803), Dingolfing (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Landau), Eggenfelden (eingerichtet 1803), Grafenau (eingerichtet 1811), Griesbach (eingerichtet 1803), Hengersberg (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Deggendorf), Kelheim (eingerichtet 1803), Kötzting (eingerichtet 1803), Landau (eingerichtet 1803), Landshut (eingerichtet 1803 ohne die Stadt Landshut), Mainburg (eingerichtet 1857 vor allem aus Gebieten der Landgerichte Abensberg und Moosburg), Mallersdorf (eingerichtet 1803), Osterhofen (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten der Landgerichte Landau und Vilshofen), Passau (eingerichtet 1805, 1838 geteilt in die Landgerichte Passau I = links der Donau und Passau II = rechts der Donau ohne die Stadt Passau), Pfarrkirchen (eingerichtet 1803), Regen (eingerichtet 1803), Rottalmünster (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Griesbach), Rottenburg (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Mallersdorf), Straubing (eingerichtet 1803 ohne die Stadt Straubing), Viechtach (eingerichtet 1803), Vilsbiburg (eingerichtet 1803), Vilshofen (eingerichtet 1803), Wegscheid (eingerichtet 1806), Wolfstein (eingerichtet 1806). Dazu kommen die Stadt- bzw. Kreis- und Stadtgerichte Landshut, Passau und Straubing.
Ursprünglich waren die Briefprotokolle aller niederbayerischen Gerichte des 16. bis 19. Jh., zu denen noch weitere Protokollarten wie die Verhörsprotokolle traten, alle in einem einzigen Selekt mit einem Sammelrepertorium unter der Bezeichnung "Rep. 148" organisiert. Der Brand auf der Burg Trausnitz 1961 schädigte gerade diese Serie schwer und führte zu einem Totalverlust mehrerer tausend dieser Bände. Ca. 3000 weitere konnten nur mit unterschiedlich großem Textverlust gerettet und restauriert werden. Nach dieser Katastrophe wurde diese alte Ordnung mit der Bildung separater Fonds für die einzelnen Behörden sukzessive aufgegeben. Nur die Serie der Briefprotokolle der Landgerichte älterer Ordnung, die den Zeitraum von 1803-1862 umfassen, bestand zunächst als Selekt weiter. Es wurde beschlossen, dies beizubehalten, die Bände in einer einzigen Nummernserie durchzunummerieren und die Provenienz, d.h. die Angabe des protokollführenden Landgerichts, den einzelnen Bänden bzw. Bandgruppen als Zusatzinformation beizugeben. Auch die Altsignatur des Repertoriums 148 finden sich bei jedem Einzelband.
Die restaurierten (laminierten) Bände sind Teil dieser Serie. Daneben existiert noch eine weitere Serie brandgeschädigter Briefprotokolle, die bisher nicht restauriert werden konnten und die nicht im Original, sondern nur als Mikrofilm vorgelegt werden können. Hierfür gibt es ein eigenes Repertorium (Rep. 297).
Die bei den Hofmarken und den Patrimonialgerichten geführten Protokolle sind Teil der Sammelbestände "Hofmarken (Rep. 293)" bzw. "Patrimonialgerichte (Rep. 264)" und dort unter dem einzelnen Gericht zu finden.
Für diesen Selekt sind die Überlieferungen folgender Landgerichte (ä.O.) maßgeblich: Abensberg (eingerichtet 1803), Bogen (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Mitterfels), Deggendorf (eingerichtet 1803), Dingolfing (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Landau), Eggenfelden (eingerichtet 1803), Grafenau (eingerichtet 1811), Griesbach (eingerichtet 1803), Hengersberg (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Deggendorf), Kelheim (eingerichtet 1803), Kötzting (eingerichtet 1803), Landau (eingerichtet 1803), Landshut (eingerichtet 1803 ohne die Stadt Landshut), Mainburg (eingerichtet 1857 vor allem aus Gebieten der Landgerichte Abensberg und Moosburg), Mallersdorf (eingerichtet 1803), Osterhofen (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten der Landgerichte Landau und Vilshofen), Passau (eingerichtet 1805, 1838 geteilt in die Landgerichte Passau I = links der Donau und Passau II = rechts der Donau ohne die Stadt Passau), Pfarrkirchen (eingerichtet 1803), Regen (eingerichtet 1803), Rottalmünster (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Griesbach), Rottenburg (eingerichtet 1838 vor allem aus Gebieten des Landgerichts Mallersdorf), Straubing (eingerichtet 1803 ohne die Stadt Straubing), Viechtach (eingerichtet 1803), Vilsbiburg (eingerichtet 1803), Vilshofen (eingerichtet 1803), Wegscheid (eingerichtet 1806), Wolfstein (eingerichtet 1806). Dazu kommen die Stadt- bzw. Kreis- und Stadtgerichte Landshut, Passau und Straubing.
Ursprünglich waren die Briefprotokolle aller niederbayerischen Gerichte des 16. bis 19. Jh., zu denen noch weitere Protokollarten wie die Verhörsprotokolle traten, alle in einem einzigen Selekt mit einem Sammelrepertorium unter der Bezeichnung "Rep. 148" organisiert. Der Brand auf der Burg Trausnitz 1961 schädigte gerade diese Serie schwer und führte zu einem Totalverlust mehrerer tausend dieser Bände. Ca. 3000 weitere konnten nur mit unterschiedlich großem Textverlust gerettet und restauriert werden. Nach dieser Katastrophe wurde diese alte Ordnung mit der Bildung separater Fonds für die einzelnen Behörden sukzessive aufgegeben. Nur die Serie der Briefprotokolle der Landgerichte älterer Ordnung, die den Zeitraum von 1803-1862 umfassen, bestand zunächst als Selekt weiter. Es wurde beschlossen, dies beizubehalten, die Bände in einer einzigen Nummernserie durchzunummerieren und die Provenienz, d.h. die Angabe des protokollführenden Landgerichts, den einzelnen Bänden bzw. Bandgruppen als Zusatzinformation beizugeben. Auch die Altsignatur des Repertoriums 148 finden sich bei jedem Einzelband.
Die restaurierten (laminierten) Bände sind Teil dieser Serie. Daneben existiert noch eine weitere Serie brandgeschädigter Briefprotokolle, die bisher nicht restauriert werden konnten und die nicht im Original, sondern nur als Mikrofilm vorgelegt werden können. Hierfür gibt es ein eigenes Repertorium (Rep. 297).
Die bei den Hofmarken und den Patrimonialgerichten geführten Protokolle sind Teil der Sammelbestände "Hofmarken (Rep. 293)" bzw. "Patrimonialgerichte (Rep. 264)" und dort unter dem einzelnen Gericht zu finden.
Landgerichte ä.O. Briefprotokolle (Rep. 228/0)
Bestand
Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
12.08.2025, 09:29 MESZ
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