Banknotensammlung (Bestand)
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9.B
Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 8.-13. Sammlungen >> 8.1. Archivische Sammlungen >> 8.1.1. Hilfswissenschaftliche Sammlungen
1908-1948
Enthält: Deutsches Reich, Alliierte Besatzung, Bundesrepublik - Bremen - Deutsches Städtenotgeld
Einzelstücke ausländischen Geldes - Notgeld der Kriegsgefangenenlager - Notgeld der Deutschen Reichsbahn
Bestandsgeschichte: Inhaltlich mit der Medaillen- und Ordensammlung verbunden ist die Banknotensammlung (9,B). Diese Sammlung wurde 1970 von der Staatsbibliothek Bremen an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umfasst den Zeitraum von 1908 bis 1948 und ist alphabetisch nach den Ausgabeorten geordnet. Sie enthält vorwiegend auswärtige Banknoten, Notgeld- und Gutscheine der Jahre 1919 bis 1923, darunter einige Exemplare aus Bremen, u. a. Bankverrechnungsscheine der Francke Werk, Darlehenskassenscheine, Reichsschatzanweisungen, Kriegsgefangenengeld aus dem Ersten Weltkrieg.
Da die Lagerung in Archivkartons erfolgte, in denen die Geldscheine in Plastiktüten lagen, musste der Bestand dringend neu geordnet, verzeichnet und verpackt werden. Dies erfolgte 2015. Der Bestand ist folgendermaßen gegliedert:
1. Deutsches Reich, Alliierte Besatzung, Bundesrepublik
2. Bremen
3. Deutsches Städtenotgeld
4. Sonstige
In der Rubrik "Sonstige" befinden sich wenige Stücke ausländischen Geldes, Notgeld der Kriegsgefangenenlager und Notgeld der Deutschen Reichsbahn.
Einzelstücke ausländischen Geldes - Notgeld der Kriegsgefangenenlager - Notgeld der Deutschen Reichsbahn
Bestandsgeschichte: Inhaltlich mit der Medaillen- und Ordensammlung verbunden ist die Banknotensammlung (9,B). Diese Sammlung wurde 1970 von der Staatsbibliothek Bremen an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umfasst den Zeitraum von 1908 bis 1948 und ist alphabetisch nach den Ausgabeorten geordnet. Sie enthält vorwiegend auswärtige Banknoten, Notgeld- und Gutscheine der Jahre 1919 bis 1923, darunter einige Exemplare aus Bremen, u. a. Bankverrechnungsscheine der Francke Werk, Darlehenskassenscheine, Reichsschatzanweisungen, Kriegsgefangenengeld aus dem Ersten Weltkrieg.
Da die Lagerung in Archivkartons erfolgte, in denen die Geldscheine in Plastiktüten lagen, musste der Bestand dringend neu geordnet, verzeichnet und verpackt werden. Dies erfolgte 2015. Der Bestand ist folgendermaßen gegliedert:
1. Deutsches Reich, Alliierte Besatzung, Bundesrepublik
2. Bremen
3. Deutsches Städtenotgeld
4. Sonstige
In der Rubrik "Sonstige" befinden sich wenige Stücke ausländischen Geldes, Notgeld der Kriegsgefangenenlager und Notgeld der Deutschen Reichsbahn.
1,4
Bestand
Literatur: Hans Meyer/Hartmut Schoenawa, Das Papiernotgeld von Niedersachsen und Bremen, Werlaburgdorf 1983 (Ms.); Horst Gnettner, Notgeld in Bremen-Nord 1914-1923, Bremen 1989.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 11:55 MESZ