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Verordnungs-Umlauf: Nachträglich wird zum Umlauf vom 12. Februar 1823 bekannt gemacht, dass das anzufertigende Protokoll bei Indigenats-Verhandlungen nicht nur vom Bürgermeister, sondern auch von allen anwesenden Gemeinderäten zu unterschreiben ist

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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