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Verordnungs-Umlauf: Nachträglich wird zum Umlauf vom 12. Februar 1823 bekannt gemacht, dass das anzufertigende Protokoll bei Indigenats-Verhandlungen nicht nur vom Bürgermeister, sondern auch von allen anwesenden Gemeinderäten zu unterschreiben ist
Verordnungs-Umlauf: Nachträglich wird zum Umlauf vom 12. Februar 1823 bekannt gemacht, dass das anzufertigende Protokoll bei Indigenats-Verhandlungen nicht nur vom Bürgermeister, sondern auch von allen anwesenden Gemeinderäten zu unterschreiben ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Vilbel, 1823 März 7
Sachakte
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