Johannes Felt und Maria Lenzen, Eheleute, übertrag
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K/46
U 50
I 5 Süchteln Süchteln
Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
ca. 1800
Regest: Johannes Felt und Maria Lenzen, Eheleute, übertragen unter Zustimmung ihrer Kinder Maria Magdalena Felt, Heinrich Lankes, Maria Katharina Felt, Johann Matthias Horst und des unverheirateten Jakob Felt dem Sohn Johannes Felt gegen 1600 Reichstaler ihr Felterb mit allem Land, Garten, Baumgarten, Benden und Gemeinden, auch mit allen darauf ruhenden Lasten sowie allen Geräten. Der Annehmer ist verpflichtet, den letztlebenden Elternteil auf seine Kosten nach christlichem Brauch begraben zu lassen. Sowohl beim Tod des Vaters wie auch der Mutter sollen an die Armen 4 Malter Korn gegeben werden. Dazu sollen die 4 Kinder gleichmäßig beitragen. Was die Eltern an Kleider und Leinen hinterlassen, sollen sich die Kinder teilen. Solange Jakob Felt ledig ist, muß sein Bruder Jakob ihm die beste Kammer einräumen, ferner den Eltern gehöriges Essen und Trinken geben. Sollten diese mit dem Gebotenen nicht zufrieden sein, so soll Johannes statt dessen jährlich 3 Malter Korn, 1 Malter Weizen, 50 Pfund Butter, 1/4 eines gemästeten Schweins, 200 Eier, 2 Stein Flachs und täglich 1/2 Maß Milch geben. Der Annehmer muß weiterhin die Wäsche der Eltern besorgen und den Schneider entlöhnen. Dagegen sollen die mit einem Todesfall verknüpften Unkosten von sämtlichen Kindern bestritten werden. Die vereinbarte Summe ist mit 3 % zu verzinsen, und zwar das halbe Kapital bereits dann, wenn die Eltern dem Annehmer ihren Haushalt überlassen haben. Sollte er unverheiratet sterben, geht das Felterb für die gleiche Summe an seinen Bruder Jakob über. Diesem gebühren aber noch als Aussteuer von seinen Eltern 50 Reichstaler, eine Kuh, ein Bett mit Bettzeug und weißem Kissenbezug, ferner 3 Reichstaler 45 Stüber als Anteil an dem Spinnrad und Webstuhl sowie eine große und eine kleine Kiste. Johannes soll als Aussteuer 50 Reichstaler, ein vollständiges Bettzeug, ein Bettzeug mit Federn, einen weißen Kissenbezug und Bettlaken erhalten. Zeuge: J.H. Brux.
Ausf., Pap.
Urkunden
Lenzen, Maria
Felt, Johannes
Felt, Maria Magdalena
Lankes, Heinrich
Felt, Maria Katharina
Horst, Johann Matthias
Felt, Jakob
Felt, Johannes
Brux, J. H.
Erbschaftssachen, Felt
Felterbe
Höfe, Felt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:42 MEZ