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Worms (Domstift): Erckinger zu Rodenstein, Burggraf von Alzey, schlichtet auf Befehl Pfalzgraf Philipps vor Balthasar, Komtur des Johanniterordens...
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1489 Mai 18
Hochstift (Vorprov.: Neuhausen)
Ausf., Perg., 3 anh. Sg., A 1 und A 2 beschädigt, A 3 abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1489, auf Montag nach Sonntag Kantate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Erckinger zu Rodenstein, Burggraf von Alzey, schlichtet auf Befehl Pfalzgraf Philipps vor Balthasar, Komtur des Johanniterordens in Worms, den Streit zwischen Dekan Bernhard von Wittstadt und dem Kapitel des Stifts Cyriakus in Neuhausen einerseits und den Müllermeistern an der Pfrimm andererseits um die Bestallung eines Wassermanns. Die Parteien einigen sich darauf, dass dem Dekan als dem obersten Vogt über die Pfrimm zwischen Leiselheim und dem Rhein zusteht, die Wahl eines Wassermanns von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Die Parteien verpflichten sich ferner, die Rachtung von 1418 November 15 (feria tertia post Martini), die durch den Burggrafen von Alzey Dieter von Sickingen zwischen dem Kloster in Neuhausen und einigen Müllern einerseits und den anderen Müllern andererseits ausgehandelt worden ist, anzuerkennen. Dabei soll die Aufteilung der vom Kloster Schönau zu leistenden 10 Gulden so erfolgen, dass 5 Gulden von den Müllern und 5 Gulden für Baumaßnahmen an der Pfrimm zu verwenden sind. Die Parteien verpflichten sich ferner, in gleicher Weise die Erneuerung dieser Rachtung vom 18. November 1447 (Samstag vor Elisabethtag) einzuhalten