Philipp von Wolfskehlen (Wolffskeln) und seine Ehefrau Barbara von Waldeck bekunden, dass ihr Haus in der Stadt Oppenheim, auf dem "Bilgerynsbergk", neben dem Dalberger Hof, genannt "zu der Blyden", mit allen dazugehörigen Grundstücken, Gärten, Scheunen und Stallungen sowie dem Weingarten zu Oppenheim, in der "rynckmuren by sant Anthonyen" gelegen, genannt der "Herrnberg", und den darauf verschriebenen Zinsen (mit beswernys der zyns yht dar off stene) für alle Zeit ungeteilt beim Stamm und Geschlecht der Wolfskehlen verbleiben soll. Deshalb haben sie es vor Schultheiß und Schöffen zu Oppenheim ihrem Sohn Hans übereignet (mit hant und halme vergifft und uff geben), damit weder ihre Tochter Dorothea noch jemand anderer von ihretwegen gegen diese Verfügung etwas unternehmen kann. Sie sind zuversichtlich, dass auch ihr Sohn Hans einmal dafür sorgen wird, dass dieses Haus samt dem Weingarten ungeteilt beim Geschlecht Wolfskehlen bleibt. Sollte Hans ohne eheliche Leibeserben sterben, sollen das Haus und der Weingarten an die Tochter Dorothea und ihre Erben fallen, ebenso wie andere Güter nach "landes gewonheit und recht". Obwohl Philipp seine Ehefrau Barbara bereits auf anderen Gütern und Sitzen (sesse) bewittumt hat, bewilligt er ihr dieses Haus mit dem Weingarten als zusätzliches Wittum auf Lebenszeit für den Fall, dass er vor ihr sterben sollte, entsprechend einer besonderen Verschreibung, die er ihr darüber gegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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