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Johann Franz Mahler bekennt, dass der königliche Justizrat zu Geldern, Johann Goehmann (Goesman), vertreten durch den Notar Engelbert Huttmann sein von ihm uxorio nomine besessenes Lehngut zu Düffelward (Duiffelwarth) an den königlich preußischen Hauptmann Johann Bubelitz für seinen Sohn Friedrich Leberecht Bubelitz verkauft habe; er wird aus dem Lehen entlassen und der durch genannten Notar vertretene Käufer für seinen Sohn damit belehnt im Namen des Fürsten Ludwig Otto von Salm

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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