Drei Briefe an Amtsträger der Herrschaft Hemmersbach
Vollständigen Titel anzeigen
GerKer, 1199
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.2 Sonstige
1700, 1701, 1703
Enthält: 1) 1700 Oktober 27 Dr. Wintersdorf in Köln bittet den Gerichtsschreiber Wolters zu Hemmersbach um die Erledigung bzw. Weiterleitung verschiedener Schriftstücke: zum einen eine Zahlungsermahnung ("monitorium") gegen Martin Melchers, die er insinuieren und an seinen Bruder, den Ratsherrn Wintersdorff in Köln auf dem Filtzengraben, weiterleiten soll - den nachdrücklichen Gegenbeweis ("reproductum cum arctiori") will er demnächst selbst nach Kerpen bringen, zweitens beiliegendes (nicht vorhandenes) Schreiben nach Wissersheim - auch wenn er inzwischen eine Ergänzung dazu ("Beischluss") von seinem Bruder erhalten sollte, den er ihm (Wintersdorff) unverzüglich zustellen soll. 2) 1701 Juni 28 H. C. F.(?) Fabritius aus Düsseldorf antwortet dem Admodiator zu Hemmersbach Wintersdorff (abzugeben bei dessen Verwandten (!) im Filtzengraben) auf sein Schreiben vom 20. d. M. dass er das Verbot ("prohibitionem") auf die Güter und Gefälle des Herrn von Portzen erhalten hat. Er würde sich auch gerne daran schadlos halten. Wenn Fabritius aber ein besseres Rechtsmittel zur Absicherung der Unterpfänder und anderer Forderungen wisse, würde er nicht abgeneigt sein und den Adressaten dafür gegen ein Honorar (bares Geld) gerne in Anspruch nehmen. Es sei wohl nötig, darüber einmal zusammenzukommen. 3) 1703 Januar 20 H. W. von den Hoevel aus Köln berichtet im Auftrag des Stiftskapitels einem ungenannten Auftraggeber, er möge veranlassen, dass die Pächter ihre Grundpachten direkt an das Kapitel abliefern sollen, damit keine weitere Klage darüber entstehe. Sonst würde das Kapitel gegen die Pächter, die sich dazu im Pachtvertrag verpflichtet hätten, mit Zwangsmitteln einschreiten. In der Sache gegen die Witwe trägt er auf, auf dem Weg des Rechts einen Kaduzitäts- (Heimfall)beschluss zu bewirken. Den dem Vater des Überbringers, dem Schultheiß, geschuldeten jährlichen halben Malter Weizen soll er alsbald bezahlen. Er hätte auch angegeben, dass das Domkapitel zum höchsten Präjudiz der Gemeinde und der Mitinteressierten den Busch verschließen und den jährlichen Holzschlag verbieten wolle. Er soll darüber Näheres berichten, damit man etwas dagegen unternehmen könne. Außerdem soll er selbst einmal kommen, um Rechnung zu legen - das erwartet das Kapitel. PS: dem Johann Müller soll er ausrichten, dass noch keine Akten aus Düsseldorf eingetroffen sind.
Schriftstücke: 3
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:16 MEZ