Ephoralarchiv Rinteln (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
D 34a
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita
1600-2001
Bestandsgeschichte: Für die Kenntnis des Archivs ist seine geschichtliche Entwicklung zu betrachten und diese ist ein Spiegelbild der Kirchengeschichte der Grafschaft Schaumburg. 1640 starben die Grafen von Schaumburg aus und die Grafschaft fiel an Kurhessen. 1647 wurde für diese in Rinteln ein Konsistorium errichtet, das aus dem Superintendenten und den fürstlichen Räten bestand. Der Konsistorialbezirk bestand nur aus einer Diözese mit den zwei Klassen Rinteln und Obernkirchen. Für die hessischen Beamten und Soldaten wurden in Rinteln und Möllenbeck reformierte Kirchen eingerichtet, die sich nach der Angliederung des Kirchenkreises Grafschaft Schaumburg an die hannoversche Landeskirche 1937 der Reformierten Kirche Nordwest-Deutschlands anschlossen. 1812 wurde das Konsistorium aufgehoben. An seine Stelle trat eine Konsistorialdeputation, die bis 1838 bestand und vom Superintendenten geleitet wurde. Nach ihrer Auflösung führte der Superintendent die Aufsicht über die beiden Schaumburger Klassen allein. Danach war auch das Amt des Superintendenten nicht mehr mit einer bestimmten Kirchengemeinde verbunden. Der Amtssitz wechselte von Rinteln (bis 1850) nach Bad Nenndorf (1856-1875), Rodenberg (1876-1890), Großenwieden (1890-1902), Bad Nenndorf (1902-1925), Fischbeck (1925-1931) und Deckbergen (1931-1938). Erst danach wurde Rinteln fester Superintendentursitz. Anfangs ist das Konsistorialarchiv wohl in Rinteln aufbewahrt worden. Spätere Superintendenten haben dann aber größere Teilbestände an ihren jeweiligen Amtssitz mitgenommen, wo sie verblieben. Diese Archivalien wurden ab 1942 bei Ordnungsarbeiten in den Pfarrarchiven Bad Nenndorf, Rodenberg, Fischbeck und Deckbergen entdeckt und 1948 zum Ephoralarchiv Rinteln zusammengeführt. Das Archiv setzt sich eigentlich aus vier Fonds zusammen: Konsistorium, Superintendentur und zwei Metropolitanate. Eine Trennung der vier Teilbestände nach diesen Provenienzen erwies sich aber als undurchführbar, so dass Dr. Helmut Speer aus praktischen Gründen die Bestände 1956 und 1957 nach dem Aktenplan der evangelischen Kirche ineinanderordnete und in einem Findbuch verzeichnete. Der Bestand enthält v. a. General- und Spezialakten der hessischen Grafschaft Schaumburg aus der Zeit nach der Auflösung des Konsistoriums 1812 bis zur Einführung der Kirchenverfassung 1926. Unter den Spezialakten befinden sich auch Akten über auswärtige Kirchengemeinden in Westfalen und Schaumburg-Lippe, in die hessische Ortschaften grenzüberschreitend eingemeindet waren, außerdem Unterlagen der reformierten Kirchengemeinden in Rinteln und Möllenbeck. Darüberhinaus enthält der Bestand die Akten der Schaumburger Witwen- und Töchterkasse (1820-1930) und des Feuerversicherungsvereins der Schaumburger Geistlichen (1845-1921). Die General- und Spezialakten sowie die Handschriften des Ephoralarchivs Rinteln wurden 2001 als Depositum an das Landeskirchliche Archiv abgegeben. 2016 sind Zivilstandsregister und Kirchenrechnungen ebenfalls in Hannover deponiert worden. Das Findbuch wurde 2006 in eine EDV-Version umgesetzt, die 2016 ergänzt wurde. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
ca. 40 lfd. M.
Bestand
Literatur: Mooyer, Ernst Friedrich. Die vormalige Grafschaft Schaumburg in ihrer kirchlichen Einteilung. 1858.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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