Hans Brotbeck, Sohn des Endris Brotbeck aus Öschelbronn, wegen Haferdiebstahls gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürsprache des Maulbronner Abts, auf Bitten seiner ehrlichen Freundschaft und in Anbetracht seiner Jugend ohne Leibesstrafe freigel. und mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, wovon er bzw. sein Vater 7 fl in bar und 3 fl bis Bartholomäus (24.Aug.) an den Schultheiß zu Vaihingen zu bezahlen versprochen haben, gelobt eidlich, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen, sich wohl zu verhalten und den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, und schwört U. - Bürge: Sein Vater Endris Brotbeck.