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Verpachtung der Einkünfte, Akzise und andere Revenuen der Stadt Siegen
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Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Akten >> 20. Stadt und Amt Siegen >> 20.1. Stadt Siegen (auch Jesuitenkolleg und Amt Siegen)
1696-1697, 1709-1731
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Rechnung der von Johannes Weber erhobenen und eingelieferten Impostengelder von September 1689 bis September 1691 (1696); Verteidigungsschrift der Bürgermeister, Stadtschultheißen und Stadtschöffen wegen der von Johannes Weber erhobenen und eingelieferten Impostenrechnung (1696); Auszüge aus dem Stadtdiarium 1696-1697; Festsetzung der beizutreibenden Stadtgefälle (1696); Memoriale des Magistrats der Stadt Siegen wegen der an Johannes Ravesberger verpachteten Stadtgefälle (1696-1697); Monatliches Verzeichnis des abgepfändeten Eisens oder sonstiger Prätensionen 1708-1709 (1711); Spezifikation der erhobenen Lizentgelder bei der Stadtwaage (1708); Supplik der Branntweinbrenner zu Siegen wegen der Lizent- und Akzisegelder (1709); Beitreibung rückständiger Pachteinnahmen und erneute Verpachtung der Stadtgefälle und Lizenten durch die Kaiserliche Administrationskanzlei zu Siegen (1711); Nachweisungen des Vermögens von Pachtgelder schuldigen Personen (1711); Spezifikation restierender Lizenteinnahmen des Lizenteinnehmers Johannes Ravensberger (1711); Edikt und Pönalbefehl der Bürgermeister, Stadtschultheißen und Stadtschöffen wegen richtiger Anzeige und Barzahlung der Lizenten, Akzise, Imposten und anderer Stadtgefälle (1710); Notariatsinstrument eines Rechtsgutachtens der Juristischen Fakultät der Universität Gießen vom 11.04.1712 betreffend des Pächter Johannes Ravenberger, mit Beilagen; Suppliken des Stadtschöffens Hans Henrich Stauft wegen geplanter Exekution aufgrund rückständigen Lizentpacht (1713); Verpachtung der Lizentgelder und Stadtgefälle der Stadt Siegen an den Lieutenant Adolph Hampe (1727); Verpachtung der Lizentgelder und Stadtgefälle der Stadt Siegen an dei Herren Lorsbach, Wintersbach und Heupel (1731). Korrespondenten u.a.: Stadtkommissar Johann Henrich Langer, Stadtkommissar Ludwig Cappenstein, Stadtkommissar Michael Hartmann, Antonius Wertenberg, Stadtaktuar G. Capito, J. Bolles, Notar Johann Joachim Lipsius, Stadtschöffe Hans Henrich Stauft.
355 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.