Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt denen von Umstadt und Hering mit Dörfern, Flecken, Wohnungen und Zugehör, dass sie seinen bevollmächtigten Vertretern Philipp Schenk von Erbach und Hartmann Beyer von Boppard, Burggraf zu Starkenburg, die dem Pfalzgraf geschuldeten Huldigungen, Gelübde und Eide leisten. Zuvor hatte Ludwig [von Löwenstein] (von Bayern), Herr zu Scharfeneck, zugunsten der Pfalz auf die dortige Herrschaft verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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