Die Äbtissin Margarete von Gleichen von Herford mit den anderen Testamentsvollstreckern der verstorbenen Äbtissin von Herford erkennen die Forderung des Heinr. van Linge an dem Nachlass der Letzteren, bestehend in 282 Mark 10 Schillinge an und weisen ihn auf die rückständigen Zinsen u.A. von Bernd van Warendorpe, Wilh. Top, Herm. Corff gt. Smysink u.A., die diese noch der verstorbenen Äbtissin schuldig sind, hin.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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