(Verhör des Hans Müller)
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7506
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)74 August 7 und 9
Regest: Hans Miller, von Gerenstetten (Geradstetten) gebürtig, habe nirgends ein Heimwesen, sein Bürgerrecht verzogen (= aufgegeben), sei auch ins Osterland (= ein östliches Land, welches?) hinab gezogen. Es sei jetzt am St. Jörgen Tag (Georgii = 23. April) 3 Jahr gewesen. Er hat ein Weib und 3 Kinder. Zwei müsse er tragen, eines sei ein Krüppel und gar arbeitselig (= ganz armselig, elend). Er ziehe so im Land hin und her. Er habe nichts weder ob (= über) noch unter der Erde, als was ihm gute Leut mitteilen. Er hab sein Leben lang sonst niemand etwas entwendet. Nur das zu Kemnat habe er helfen tun. Der Bub, der auch bei ihnen war, sei 2 Tag beim Schultheissen gelegen, sei auch zu ihm gekommen. Alle seien hungrig gewesen. Der Bub hab gesagt, er wisse Brot. Sei das Büblein in einen Kern (= Keller) hineingestiegen, habe das Schmalz ihnen herausgeboten, 2 Häfen, der eine sei nicht voll gewesen, ferner 10 Laib Brot. Habe jedes wegen grossen Hungers 1 Laib gegessen. Las Schmalz haben sie hier verkauft, 28 Pfund, das Pfund um 3 ß das Milchschmalz, das schweinerne um 6 Kreuzer, daraus gelöst 3 fl. Der Kupferhafen liege unter einem Holder (= Holunder)-Busch, wie man über die Stiegel (= Absperrung eines Fusswegs) herausgeht. Vom Geld habe er nichts sonst verbraucht, als dass er Breimehl darum kaufte. Er sagt, ach Gott, wo er hinkomme mit Weib und Kindern, jeche (= jage) man sie hinaus und gebe ihnen nichts. Jetzt am Sonntag hab er hier nicht über 10 Stücklein Brot samt Weib und Kindern ersammelt. Der grosse Hunger hab ihn dazu getrieben. Er sei oft hier im Seelhaus (= Spital für Arme oder Kranke) gelegen und habe am Morgen mehr als einmal aus dem Seelhaus mit Weib und Kindern ungegessen gehen müssen. Da sie kein Brot hatten, habe ihn eben der böse Satanas diesmal überwunden. Die grosse Not habe ihn dazu getrieben.
Das Geld, das bei ihnen gefunden wurde, haben sie alles aus dem Schmalz gelöst. Er habe davon seiner Frau 7 Batzen gegeben.
Dass er dem Schultheissen mit dem Hund gedroht, sei nicht; wolle dem Mann gern ansehen (= so scheinen?).
Der kleine Bub sei zu Kemnat 4 Tag gelegen. Er sei zu ihm gekommen. Der Bub sei selber gar höllig (= ganz erschöpft) gewesen. Der grosse Hunger hab sie dazu getrieben, sonst nichts. Er wolle gern schaffen, wenn man ihn nur anrichtet (= anstellt). Er könne schaffen. Es tue aber jeder sein Geschäft mit seinem eigenen Gesinde.
Sein Leben lang sei er nie in Heimbach gewesen, hab niemand etwas entwendet.
Er bekenne, dass er unrecht hab. Gott soll's ihm verzeihen. Man zerzerr oder zerreiss ihn, so wisse er weiter nichts anzuzeigen.
Sonst gibt er an, er sei von Ebersbach hinauf gegangen. Bei Biechenbronn sei ihm ein Metzgerbub begegnet, der von Waiblingen gewesen sei, hab dem Metzger Lienlin daselbst zugehört.
(Der weitere Text hiezu stimmt inhaltlich überein mit Punkt 3 des anderen Schriftstücks vom 7. August 1574).
Die 2 Stück hab er getan und sonst sein Leben lang nichts mehr. Seine Kinder haben das Fleisch ohne Brot gegessen. Er wisse nicht mehr zu sagen, wenn man ihm schon alle Adern herauszieht.
Strenge Frag.
Er schreit: "Ach, du gekreuzigter Gott!" Müsse er denn zu einem Krüppel werden! Man solle ihm eher den Kopf abhauen. Er hab bei seiner brinnigen (= brennenden), prattigen (= bratigen, bratenden) Seel sonst nichts getan. Was er getan, hab er aus Not seiner kleinen Kinder getan. Er hab die Wahrheit gesagt und bitte, ihn dabei bleiben zu lassen. Er gehebt sich übel (= jammert). Ist herabgelassen (d.h. wohl: die Folter wird ausgesetzt). Er sei sonst nie gefangen gelegen. Nur der Forstmeister zu Schorndorf habe ihn wegen Weiden, die er geschnitten, und wegen Eichelenlesens eingezogen (= eingesperrt). Er sei 8 Tag und 8 Nächt gelegen, weil er die Rugung (= kleine Geldstrafe) nicht erlegen konnte.
In 3 Tagen auf den Fildern hab er mit Weib und Kindern nie eine Suppe gegessen. Man schnöde (= schnauze) sie an wie Hunde. Es sei weder Trost noch Hilf bei den Leuten. Solle er von Weib und Kindern laufen? Das wolle er auch nicht tun. Er wollt sich sonst wohl ernähren.
Die zwei, die auch gefangen liegen, seien sonst nie bei ihm gewesen als diesmal.
9. August.
Er ist wieder peinlich und mit allem Ernst gerechtfertigt (= gerichtlich vorgenommen) worden. Bleibt bei bisherigem Geständnis, hat nur weiter bekannt, er hab mit Weib und Kindern bei Rottenburg bei der Ziegelhütte von einem toten Kalb ohne Brot gegessen. Dazu habe ihn, sein Weib und die Kinder der grosse Hunger getrieben. Denn man lasse ihn in den Flecken und Dörfern nicht sammeln oder um Almosen bitten. ...(?).
Zu Plieningen hab er in einen Karn (Keller) gebrochen und habe daraus etwa 3 Pfund Schmalz genommen.
Das Geld, das bei ihnen gefunden wurde, haben sie alles aus dem Schmalz gelöst. Er habe davon seiner Frau 7 Batzen gegeben.
Dass er dem Schultheissen mit dem Hund gedroht, sei nicht; wolle dem Mann gern ansehen (= so scheinen?).
Der kleine Bub sei zu Kemnat 4 Tag gelegen. Er sei zu ihm gekommen. Der Bub sei selber gar höllig (= ganz erschöpft) gewesen. Der grosse Hunger hab sie dazu getrieben, sonst nichts. Er wolle gern schaffen, wenn man ihn nur anrichtet (= anstellt). Er könne schaffen. Es tue aber jeder sein Geschäft mit seinem eigenen Gesinde.
Sein Leben lang sei er nie in Heimbach gewesen, hab niemand etwas entwendet.
Er bekenne, dass er unrecht hab. Gott soll's ihm verzeihen. Man zerzerr oder zerreiss ihn, so wisse er weiter nichts anzuzeigen.
Sonst gibt er an, er sei von Ebersbach hinauf gegangen. Bei Biechenbronn sei ihm ein Metzgerbub begegnet, der von Waiblingen gewesen sei, hab dem Metzger Lienlin daselbst zugehört.
(Der weitere Text hiezu stimmt inhaltlich überein mit Punkt 3 des anderen Schriftstücks vom 7. August 1574).
Die 2 Stück hab er getan und sonst sein Leben lang nichts mehr. Seine Kinder haben das Fleisch ohne Brot gegessen. Er wisse nicht mehr zu sagen, wenn man ihm schon alle Adern herauszieht.
Strenge Frag.
Er schreit: "Ach, du gekreuzigter Gott!" Müsse er denn zu einem Krüppel werden! Man solle ihm eher den Kopf abhauen. Er hab bei seiner brinnigen (= brennenden), prattigen (= bratigen, bratenden) Seel sonst nichts getan. Was er getan, hab er aus Not seiner kleinen Kinder getan. Er hab die Wahrheit gesagt und bitte, ihn dabei bleiben zu lassen. Er gehebt sich übel (= jammert). Ist herabgelassen (d.h. wohl: die Folter wird ausgesetzt). Er sei sonst nie gefangen gelegen. Nur der Forstmeister zu Schorndorf habe ihn wegen Weiden, die er geschnitten, und wegen Eichelenlesens eingezogen (= eingesperrt). Er sei 8 Tag und 8 Nächt gelegen, weil er die Rugung (= kleine Geldstrafe) nicht erlegen konnte.
In 3 Tagen auf den Fildern hab er mit Weib und Kindern nie eine Suppe gegessen. Man schnöde (= schnauze) sie an wie Hunde. Es sei weder Trost noch Hilf bei den Leuten. Solle er von Weib und Kindern laufen? Das wolle er auch nicht tun. Er wollt sich sonst wohl ernähren.
Die zwei, die auch gefangen liegen, seien sonst nie bei ihm gewesen als diesmal.
9. August.
Er ist wieder peinlich und mit allem Ernst gerechtfertigt (= gerichtlich vorgenommen) worden. Bleibt bei bisherigem Geständnis, hat nur weiter bekannt, er hab mit Weib und Kindern bei Rottenburg bei der Ziegelhütte von einem toten Kalb ohne Brot gegessen. Dazu habe ihn, sein Weib und die Kinder der grosse Hunger getrieben. Denn man lasse ihn in den Flecken und Dörfern nicht sammeln oder um Almosen bitten. ...(?).
Zu Plieningen hab er in einen Karn (Keller) gebrochen und habe daraus etwa 3 Pfund Schmalz genommen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Es ist nicht ersichtlich, wo das Verhör stattfand.
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ