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Verordnung: Die Obersteuerdirektion hat die gemeinschaftliche Depositenkommission aufgelöst und eine selbstständige für die Oberforst- und Domänen-Direktion geschaffen. Für die deponierten Obligationen werden die anfallenden Zinscoupons nur einmal im Jahr, und zwar im Januar verrechnet. Alle Coupons sind jeweils gesammelt und rechtzeitig einzusenden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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