Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, ihm "sunderliche fruntschafft" bewiesen hat, indem er auf den Wiederkauf des Schlosses Wersau (-sawe), der Stadt Oggersheim (Agerßheym) und eines verpfändeten Teils an Freinsheim (Freynßheym) verzichtet hat. Dafür verschreibt der Kurfürst ihm eine mit 4.000 Gulden ablösbare Gülte von jährlich 200 Gulden Ratgeld. Alexander und seine Erben sollen die Gülte unverbindlich erhalten, insbesondere auch dann, wenn ihnen eine Ratstätigkeit aufgrund eigener Anliegen und Geschäfte ungelegen ist. Philipp verspricht, die Gülte bis zum nächsten Osterfest auf Güter zu versichern, die Alexander genehm liegen, oder bis dahin eine schriftliche Verpflichtung über den Rückkauf der Gülte binnen zwei Jahren zu zwei Terminen auszustellen.