Search results
  • 3 of 332

Hans von Schorndorf, B. zu Stuttgart, wegen schuldhafter Handlungen im Gefängnis des Schwäbischen Bundes zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., sein Leben lang keine Zeche mehr zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen oder in seinem Haus aufzubewahren, auch Waffen und Harnisch dem Vogt zu Stuttgart abzuliefern, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, solang er lebt, und schwört U. Im Falle der Übertretung dieser Verschreibung soll er ohne Rechtsverfahren mit dem Schwert gerichtet werden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...