Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 725 Clausthal-Zellerfeld
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.4 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Göttingen
1754-1994
Enthält: Zivilprozessakten, Vereins- und Genossenschaftsregisterakten, Entmündigungsverfahren
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Göttingen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g497 ).
Das Amtsgericht (Clausthal-) Zellerfeld gehörte zunächst zum Bezirk des Landgerichts Göttingen (vgl. Preußische Gesetzessammlung 1879, S. 507), kam aber 1973 zum Bezirk des Landgerichts Braunschweig (vgl. Nds. GVBl. 1973, S. 34).
Im Jahr 1879 wurde als Sprengel des Amtsgerichts Zellerfeld das Amt Zellerfeld mit Ausnahme der zu den Amtsgerichten Herzberg und Osterode genommenen Teilen festgelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1879, S. 507). Die Vereinigung der Bergstädte Clausthal und Zellerfeld führte 1924 zur Änderung des Namens. Noch vor 1945 wurden die Gemeinde Riesenbeek-Kammschlacken und die Stadt Bad Grund vom Bezirk des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld zu dem von Osterode gelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 355), letztere kam 1949 wieder zum Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld (vgl. Nds. GVBl. 1949, S. 190).
Mit der Neuordnung im Bereich des Harzes wurde das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zum 1. Juli 1973 (vgl. Nds. GVBl. 1973, S. 34) für die Gemeinden Altenau, Braunlage, Clauthal-Zellerfeld, Sankt Andreasberg, Schulenberg im Oberharz und Wildemann sowie die gemeindefreien Gebiete Braunlage, Harz und Hohegeiß des Landkreises Goslar zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Januar 2014
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Clausthal-Zellerfeld schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts (Clausthal)-Zellerfeld vor 1945 (Hann. 172 Clausthal-Zellerfeld) an.
Seit 1978 ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel für das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zuständig (1060 A Nds).
Die Nrn. 3 bis 7 (Amt Walkenried) dieser Akzession sind im Januar 2014 an das Staatsarchivs Wolfenbüttel zurückgegeben worden.
Bestandsgeschichte: Stand: Januar 2014
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Göttingen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g497 ).
Das Amtsgericht (Clausthal-) Zellerfeld gehörte zunächst zum Bezirk des Landgerichts Göttingen (vgl. Preußische Gesetzessammlung 1879, S. 507), kam aber 1973 zum Bezirk des Landgerichts Braunschweig (vgl. Nds. GVBl. 1973, S. 34).
Im Jahr 1879 wurde als Sprengel des Amtsgerichts Zellerfeld das Amt Zellerfeld mit Ausnahme der zu den Amtsgerichten Herzberg und Osterode genommenen Teilen festgelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1879, S. 507). Die Vereinigung der Bergstädte Clausthal und Zellerfeld führte 1924 zur Änderung des Namens. Noch vor 1945 wurden die Gemeinde Riesenbeek-Kammschlacken und die Stadt Bad Grund vom Bezirk des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld zu dem von Osterode gelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 355), letztere kam 1949 wieder zum Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld (vgl. Nds. GVBl. 1949, S. 190).
Mit der Neuordnung im Bereich des Harzes wurde das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zum 1. Juli 1973 (vgl. Nds. GVBl. 1973, S. 34) für die Gemeinden Altenau, Braunlage, Clauthal-Zellerfeld, Sankt Andreasberg, Schulenberg im Oberharz und Wildemann sowie die gemeindefreien Gebiete Braunlage, Harz und Hohegeiß des Landkreises Goslar zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Januar 2014
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Clausthal-Zellerfeld schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts (Clausthal)-Zellerfeld vor 1945 (Hann. 172 Clausthal-Zellerfeld) an.
Seit 1978 ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel für das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zuständig (1060 A Nds).
Die Nrn. 3 bis 7 (Amt Walkenried) dieser Akzession sind im Januar 2014 an das Staatsarchivs Wolfenbüttel zurückgegeben worden.
Bestandsgeschichte: Stand: Januar 2014
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
3,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ