Heinrich Graf zu Nassau, Dompropst zu Mainz, belehnt den Friderich von Hohenstein (Hoinstein) und dessen Ganerben mit Vogtei, Dorf und Gericht Breithardt (-hart) nebst 1/2 Zehnten und dem Fronhof und mit 1/2 Zehnten zu Steckenroth (-rade) und Born (Borne) und den Außendörfern (ußdorffen) und dem Gehölz Wanshart an der 'Höhe' bei Wehen. Siegler: Aussteller.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view