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Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz, wonach der Zinsfuß der Staatsschuld auf vier Prozent herabgesetzt werden soll und das dadurch frei werdende Geld anderweitig vorteilhaft anzulegen ist (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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