Michel Klein von Blönried bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Else Schöfferlin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter in Blönried verliehen hat, die zuvor Ulrich Schöfferlin, Schwiegervater ("Sweher") des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld zu Martini je 4 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 31 ß d Ravensburger Maßes und Währung, ferner 60 Eier, 5 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. Sie verlieren die Güter bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang lassen sie Dritteil und Heurichte zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Ulrich Schöfferlin bekennt, daß er die beiden Güter dem Abt aufgegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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