Reutlinger Antwortschreiben an Esslingen
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2549
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1725 Oktober 24
Regest: Von Esslingen ist am 10. Oktober über das hier übliche Ein- und Ausschreiben der Meistersöhne gefragt worden. Darauf sind in Reutlingen die Vorsteher der Rotgerber, Weißgerber und Metzger zum Bericht aufgefordert worden und haben erklärt, dass bei ihren 3 Handwerken von uralten Zeiten her die Meister und ihre ehelichen Söhne das Recht und die Freiheit genossen haben, von dem sonst gegenüber andern, die keine Meistersöhne sind, hergebrachten Ein- und Ausschreiben oder Aufdingen und Ledigzählen vollkommen befreit zu bleiben. Jedoch wenn ein solcher Meistersohn bei einem andern Meister seines Handwerks Gesellenarbeit und daraus Jahr- oder Wochenlohn wie ein anderer ein- und ausgeschriebener oder ordentlich erlernter und lediggezählter Gesell prätendieren (= beanspruchen) und haben wolle, so muss er zuvor durch die Altgesellen vor das Handwerk gestellt und allda über seine Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit erkannt werden. Den Gesellen jeden Handwerks wird eine Flasche Wein zum besten gegeben. Das Handwerk oder die Meisterschaft selbst hat hiebei nichts zu prätendieren. Die 3 Handwerke halten es für wohl anständig, wenn sie dabei auch von Obrigkeits wegen manuteniert (= geschützt) werden, weil (= während) nun allerorten die Meistersöhne eine fast universale Freiheit von dem Ein- und Ausschreiben prätendieren und solche auch an mehreren Orten obtinieren (= erreichen).
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: in der Handschrift des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ