Verordnung: Sämtliche Justiz- und Polizeibeamte in Hessen werden darauf hingewiesen, dass diese dafür zu sorgen haben, dass solche Ausschweifungen wie im vorigen Jahr anlässlich des Gedenktages zum 18. Oktober der Schlacht bei Leipzig nicht wieder vorkommen dürfen. Es soll in würdiger Form der dort gebrachten Opfer gedacht werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)