Hans Löwer aus Zaisersweiher, wegen Übertritts zur lutherischen Lehre und Beteiligung an den Versammlungen der Neugläubigen gef. und schwerer Leibesstrafe verfallen, jedoch in Anbetracht seines Bekenntnisses und der Einsicht in sein Unrecht, auch auf das Versprechen, von dieser Lehre abzustehen sowie auf Fürbitten seiner ehrlichen Freundschaft ohne Strafe an Leib, Leben, Hab und Gut freigel., gelobt eidlich, bei der alten Kirche zu bleiben, es werde denn durch ein "gemeines" Konzil anderes bestimmt, der Obrigkeit anzuhängen und sich zuhause aufzuhalten, um allem Verdacht vorzubeugen, und schwört U. Er stellt zur Sicherheit - da sein Vater auch zum neuen Glauben übergetreten und durch seine Flucht außer Landes eidbrüchig geworden war - Veltin Schneider und Martin Hoffmann aus Zaisersweiher als Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft mit 20 fl verfallen sein sollen. Rv.: "Hat gelobt und geschworen und er dann die Urfehde besiegelt, wie ihm vertraut ward, (ist er) entlaufen".