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Peter Klockennhan von Brucken, wegen unerlaubten, über längere Zeit fortgesetzten Fischens in den Gewässern seines Junkers, des Hans Dietrich Spät von Sultzburg, Burgvogt zu Hohenasperg, auf Klage desselben zu Kirchheim gef., weil dieses Vergehen nicht als ein geringfügiges bürgerliches Vergehen anzusehen sei und daher in die Zuständigkeit der hohen Obrigkeit, des Königs, falle, auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine Frau und seine Kinder freigelassen, verspricht, in Zukunft alles Fisch- und Weidwerk zu unterlassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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