Ein Kapitel für sich 2. Teil
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 23 R140105/102
J 25_R013_190, Teil 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 23 J 25 Sammlung Knilli: Ton- und Filmdokumente
J 25 Sammlung Knilli: Ton- und Filmdokumente >> Filmdokumente >> Fernsehfilme
1979
Enthält:
"Ein Kapitel für sich" ist ein Fernseh-Dreiteiler aus dem Jahr 1979, der von der Ullstein AV Produktions- und Vertriebs GmbH für das ZDF produziert wurde. Es handelt sich um die Fortsetzung des Fernseh-Zweiteilers "Tadellöser & Wolff" aus dem Jahr 1975. Der Film basiert auf den Romanen "Uns geht's ja noch Gold", "Im Block" und "Ein Kapitel für sich" von Walter Kempowski. Die Erstausstrahlung fand am 26. und 29. Dezember 1979 sowie am 1. Januar 1980 statt. Dem Film war ähnlicher Erfolg beschieden wie "Tadellöser & Wolff".
Filmdaten:
Deutscher Titel: Ein Kapitel für sich
Produktionsland: Deutschland, Schweiz, Österreich
Originalsprache: Deutsch
Erscheinungsjahr: 1979
Länge: 366 Minuten
Altersfreigabe: FSK ab 12
Stab:
Regie: Eberhard Fechner
Drehbuch: Eberhard Fechner
Produktion: Ullstein AV Produktions- und Vertriebs GmbH
Kamera: Gero Erhardt
Besetzung:
Edda Seippel: Margarethe Kempowski
Stephan Schwartz: Walter Kempowski
Jens Weisser: Robert Kempowski
Gabriele Michel: Ulla Kempowski
Ernst von Klipstein: Großvater de Bonsac
Jesper Christensen: Sven Sörensen
Klaus Höhne: Eduard Cornelli
Helmut Zierl: Subjella
Christoph Eichhorn: Tausendschönchen
Peter Lehmbrock: Karl
Henry Kielmann: Richard de Bonsac
Ingrid von Bothmer: Hanni
(Wikipedia)
"Ein Kapitel für sich" ist ein Fernseh-Dreiteiler aus dem Jahr 1979, der von der Ullstein AV Produktions- und Vertriebs GmbH für das ZDF produziert wurde. Es handelt sich um die Fortsetzung des Fernseh-Zweiteilers "Tadellöser & Wolff" aus dem Jahr 1975. Der Film basiert auf den Romanen "Uns geht's ja noch Gold", "Im Block" und "Ein Kapitel für sich" von Walter Kempowski. Die Erstausstrahlung fand am 26. und 29. Dezember 1979 sowie am 1. Januar 1980 statt. Dem Film war ähnlicher Erfolg beschieden wie "Tadellöser & Wolff".
Filmdaten:
Deutscher Titel: Ein Kapitel für sich
Produktionsland: Deutschland, Schweiz, Österreich
Originalsprache: Deutsch
Erscheinungsjahr: 1979
Länge: 366 Minuten
Altersfreigabe: FSK ab 12
Stab:
Regie: Eberhard Fechner
Drehbuch: Eberhard Fechner
Produktion: Ullstein AV Produktions- und Vertriebs GmbH
Kamera: Gero Erhardt
Besetzung:
Edda Seippel: Margarethe Kempowski
Stephan Schwartz: Walter Kempowski
Jens Weisser: Robert Kempowski
Gabriele Michel: Ulla Kempowski
Ernst von Klipstein: Großvater de Bonsac
Jesper Christensen: Sven Sörensen
Klaus Höhne: Eduard Cornelli
Helmut Zierl: Subjella
Christoph Eichhorn: Tausendschönchen
Peter Lehmbrock: Karl
Henry Kielmann: Richard de Bonsac
Ingrid von Bothmer: Hanni
(Wikipedia)
1'18
Audio-Visuelle Medien
B
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
01.03.2026, 11:28 MEZ
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