Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Besondere und Angehörige Agnes von Hirschberg (Hirßbergerin), Hofmeisterin seiner Gemahlin [Margarethe], einerseits und Hans Ließ zu Lambsheim (Ließ Hanns zu Lamßheym) andererseits vor seinem Hofgericht erschienen sind. Valentin Trumpler, Anwalt der Frau von Hirschberg, hat vorgebracht, dass sie dem Hans vorzeiten einen Bauhof zu Edigheim (Odickeym) um einen jährlichen Zins von 100 Malter Korn, 8 Malter Hafer und 4 Pfund Heller verliehen hätte, den Hans für sechs oder acht Jahre innegehabt habe, wobei dieser 147 Malter Korn abzüglich zwei Simmer, 35 Malter Hafer und 67 Schilling Heller schuldig bleibe. Hans hat durch seinen Fürsprecher erklären lassen, dass er seine Pacht rechtmäßig bezahlt habe, und fordert die Hofmeisterin um die Darlegung von Kerbzetteln auf, wobei er in Anwesenheit ehrbarer Leute Rechnung ablegen will. Die Richter und Räte entscheiden, nachdem die Sache durch nichts anderes nicht als eine ordnungsgemäße (erber) Rechnung zu klären sei, dass die Parteien auf einem anberaumten Tag vor drei Räten eine solche Rechnungslegung vornehmen. Bei strittigen Punkten sollen die Räte eine gütliche Einigung versuchen, ansonsten rechtlich entscheiden. Beide Parteien haben dem zugestimmt.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Besondere und Angehörige Agnes von Hirschberg (Hirßbergerin), Hofmeisterin seiner Gemahlin [Margarethe], einerseits und Hans Ließ zu Lambsheim (Ließ Hanns zu Lamßheym) andererseits vor seinem Hofgericht erschienen sind. Valentin Trumpler, Anwalt der Frau von Hirschberg, hat vorgebracht, dass sie dem Hans vorzeiten einen Bauhof zu Edigheim (Odickeym) um einen jährlichen Zins von 100 Malter Korn, 8 Malter Hafer und 4 Pfund Heller verliehen hätte, den Hans für sechs oder acht Jahre innegehabt habe, wobei dieser 147 Malter Korn abzüglich zwei Simmer, 35 Malter Hafer und 67 Schilling Heller schuldig bleibe. Hans hat durch seinen Fürsprecher erklären lassen, dass er seine Pacht rechtmäßig bezahlt habe, und fordert die Hofmeisterin um die Darlegung von Kerbzetteln auf, wobei er in Anwesenheit ehrbarer Leute Rechnung ablegen will. Die Richter und Räte entscheiden, nachdem die Sache durch nichts anderes nicht als eine ordnungsgemäße (erber) Rechnung zu klären sei, dass die Parteien auf einem anberaumten Tag vor drei Räten eine solche Rechnungslegung vornehmen. Bei strittigen Punkten sollen die Räte eine gütliche Einigung versuchen, ansonsten rechtlich entscheiden. Beide Parteien haben dem zugestimmt.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 115
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1493 August 20 (uff dinstag nach assumptionis Marie)
fol. 126r-126v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Hofgerichtssiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Hofgerichtssiegel)
Kopfregest: "Anlas zwuschen Agnes Hirßbergerin witwe unnd Ließhannß zu Lamßheym".
Hirschberg, Agnes von; Hofmeisterin der Pfalzgräfin Margarethe, m. Matthias Böcklin von Eutingertal, erw. 1477, 1494
Ließ, Hans (Ließhans); zu Lambsheim, erw. 1493
Trumpler genannt Dieffenbach, Valentin; zu Heidelberg, erw. 1492, 1496
Edigheim : Oppau, Ludwigshafen am Rhein LU
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:16 MESZ
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