Debatte über höhere Subventionen für Privatschulen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D591004/503
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1959 >> Mai
2. Mai 1959
(O-Ton) Karl Brachat, MdL, CDU, Villingen: Privatschulen sind existenzberechtigt und förderungswürdig / Resumiert die Erfahrungen seit 1956 / Schnelle Verabschiedung des Änderungsgesetzes / Nur unverzichtbare Änderungen zulassen / (5'41)
(O-Ton) Kurt Angstmann, MdL, SPD, Mannheim: Abstimmung im Sinne der Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Bereichen der Privatschulträger / Stetigkeit in die Entwicklung des Privatschulwesens bringen / Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs unter die Lupe nehmen / (2'25)
(O-Ton) Eduard Leuze, Dr., Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP, Reutlingen: Privatschulen sind keine Gefährdung für staatliche Schulen, aber belebendes Element / Staatliche Schulen dürfen in der Konkurrenzlosigkeit nicht ermatten / Frage der Bezuschussung ist von diesen Überlegungen unabhängig / Privatschulen sind Privatveranstaltungen / Wer aber Finanzierung der Privatschulen ausschließlich Eltern überläßt, schränkt deren Recht damit wieder ein / (3'00)
(O-Ton) Robert Herzog, MdL, Gesamtdeutscher Block/BHE, Reutlingen: Nicht mehr nur konfessionelle Privatschulen / Diskrepanz zwischen Entwicklung und finanziellen Regelungen / (1'26)
(O-Ton) Gerhard Storz, Dr., Kultusminister von Baden-Württemberg: Sinn des Gesetzes ist Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe für Privatschulen und Vereinfachung des Subventionsverfahrens / Ohne Unterlagen über Ausgabenerhöhung und Finanzlage der Privatschulen ist keine gültige Entscheidung über Subventionserhöhung möglich / (1'53)
(O-Ton) Kurt Angstmann, MdL, SPD, Mannheim: Abstimmung im Sinne der Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Bereichen der Privatschulträger / Stetigkeit in die Entwicklung des Privatschulwesens bringen / Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs unter die Lupe nehmen / (2'25)
(O-Ton) Eduard Leuze, Dr., Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP, Reutlingen: Privatschulen sind keine Gefährdung für staatliche Schulen, aber belebendes Element / Staatliche Schulen dürfen in der Konkurrenzlosigkeit nicht ermatten / Frage der Bezuschussung ist von diesen Überlegungen unabhängig / Privatschulen sind Privatveranstaltungen / Wer aber Finanzierung der Privatschulen ausschließlich Eltern überläßt, schränkt deren Recht damit wieder ein / (3'00)
(O-Ton) Robert Herzog, MdL, Gesamtdeutscher Block/BHE, Reutlingen: Nicht mehr nur konfessionelle Privatschulen / Diskrepanz zwischen Entwicklung und finanziellen Regelungen / (1'26)
(O-Ton) Gerhard Storz, Dr., Kultusminister von Baden-Württemberg: Sinn des Gesetzes ist Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe für Privatschulen und Vereinfachung des Subventionsverfahrens / Ohne Unterlagen über Ausgabenerhöhung und Finanzlage der Privatschulen ist keine gültige Entscheidung über Subventionserhöhung möglich / (1'53)
0:16:33; 0'16
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Eltern
Finanzen
Schule: Privatschule
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ