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Schultheiß und Schöffen von Herwynantsraade beurkunden, daß die Güter und Liegenschaften des Hauses und andere Besitzungen des Barons von Bongard frei und exemt von Steuern, Kontributionen und Abgaben sind.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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