Die Mutter und Konventualinnen des Kloster der dritten Regel des hl. Franziscus zu Linnich erscheinen auf die an ihren Halbwinner zu Körrenzig (Correnzig) gerichtete Zitation und geben zu Protokoll, dass ihr kleines Höfchen mit anklebenden Ländereien von ungefähr 48 Morgen, darunter 4 1/2 steuerbar ein frei alodial Gütchen ist. Es liegen einige Abgaben an Kirche und Armen darauf. Sie haben es gegen Bezahlung der darauf liegenden Schulden und teils wegen ihrer Mitschwester Scherenus Aussteuer und Kostgeld erworben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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